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Der «ordre public» -Vorbehalt unter der Geltung des Grundgesetzes
Der ordre public-Vorbehalt, der sich im Recht aller Staaten findet, soll im Inland anwendbares Fremdrecht abwehren, wenn das Ergebnis von dessen Anwendung zu den Grundlagen der eigenen Rechtsordnung in unerträglichen Widerspruch tritt. Ausgehend von den grundsätzlichen Fragen der Anwendung und Geltung von fremdem Recht im Inland untersucht diese Arbeit unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die verfassungs- und völkerrechtlichen Implikationen ...

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